Kennt ihr diesen Satz von Norbert Blühm noch?
Nun ja, ich für meinen Teil kann das jetzt zumindest bis 30.06.2022 behaupten.
Letzten Freitag erreichte mich ein Brief vom VDK, in diesem wiederum Nachricht vom Sozialgericht, das die Rentenversicherung meine Forderung OHNE Gerichtsverfahren anerkennt.
Ich erhalte rückwirkend ab Juli 2019 =Antragsdatum volle Erwerbsminderungs – Rente.
Nachdem sich Krankenkasse und Arbeitsamt ihre in diesem Zeitraum gezahlten Gelder zurück geholt haben, erhalte ich wohl ne Nachzahlung, die ich dann verprassen kann. Kleiner Scherz 🙂
Bisher weiß ich noch nicht die Höhe des Zahlbetrages, weil ich erst mal die außergerichtliche Einigung anerkennen muss. Schön blöd, wenn ich es nicht täte.
Die Ärztin welche vom Gericht beauftragt wurde, hat folgendes festgestellt:
1. ich befinde mich noch in Rekonvaleszens
2. mein alter Arbeitsplatz ist nicht mehr leidensgerecht
3. der Teilzeitarbeitsmarkt ist für mich verschlossen
4. ich habe noch Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
5. ausschlaggebend ist auch meine psychische Situation
Hat ja auch lange gedauert. Ich kann es immer noch nicht ganz glauben.
Angefangen mit der Beantragung nach der beidseitigen Mastektomie im Juli 2019, über eine Ablehnung, eine Reha, wieder ne Ablehnung, eine Lymphreha und Klage vorm Sozialgericht und jeder Menge behandelnder Ärzte, die verwundert über die Ablehnung waren.
Die Zeit, in der ich mich selber manchmal für einen Simulanten gehalten und mich überfordert habe, sind vorbei.
Ich muss mir selbst nicht mehr beweisen, das ich krank bin.
Ich muss mich mal nicht mehr überall erklären.
Finanzielle Schieflage ist erst mal kein Thema mehr, auch das ist äußerst belastend für die Psyche und da kann einem kein Fachmann helfen.
Eins kann ich euch definitiv mit auf den Weg geben:
Gebt nicht auf!
Sucht euch Hilfe!
Sammelt eure Arztberichte!
Und jetzt geht’s weiter mit den Vorbereitungen für’s Pilgern.
Start 15.08.2021 in Frankfurt/Oder an der Marienkirche.